WEG Verwaltung


WEG Verwaltung
WEG Verwaltung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ, den Hausverwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Hausverwaltung ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften, voraus.

Versammlungsraum bis 30 Personen
Versammlungsraum bis 30 Personen

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung bestimmt. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsunternehmen möglich.

 

Für Eigentümerversammlungen bis zu 30 Personen steht den von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften unser Versammlungsraum zur Verfügung.


Leistungen


Zu unsern Grundleistungen gehören folgende Aufgaben:

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Belegprüfung mit den Verwaltungsbeiräten
  • Eigentümerversammlung
  • Entwerfen und versenden von Rundschreiben und Aushängen
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Rechnungskontrolle
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche Korrespondenz

Kaufmännische Leistungen


  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten u. Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten,Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung,Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen,Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn- / Einkommenssteuer- / Umsatzsteuergesetz,Abgabeverordnung, Grundsteuergesetz etc.

Technische Leistungen


  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen und Einarbeiten des Hausmeisters
  • Beschaffen öffentlicher Genehmigungen (Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-,Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungs-fällen (z. B. Rohrbruch), einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
  • Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, einschl. Abrechnen / Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z. B. DIN Best., Landesbauverordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung, einschl. der Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung


  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen der Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträge etc.)
  • Terminabstimmung, Saalbestellung
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträge etc.)
  • Erstellen der Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen von Beschlussniederschriften einschl. Versenden an die Eigentümer
  • Mitwirken bei Gerichtsterminen (Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen)
  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen,gewerbl. Nutzung)
  • Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht

KLINGEL VERWALTUNG OHG

Kaiserallee 139

76185 Karlsruhe

 

Tel.:  0721-83 148 0

 

E-Mail: info@klingel-hv.de